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Fahrschule Klein Spiesen-Elversberg
Friedrichsthal-Bildstock

Übersicht

Was ist eigentlich begleitendes Fahren? 
Die Aufgaben des Begleiters sind... 
Fahrerlaubniss auf Probe, Sanktionen 


Was ist eigentlich begleitendes Fahren?

Es ist nicht nur so, dass junge Fahrer viel häufiger verunglücken als Erfahrene, die meisten jungen Fahrer verunglücken im ersten Jahr nach Erhalt ihres Führerscheins.
Genau hier setzt das begleitende Fahren an.
Der junge Fahrer erwirbt die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren, darf aber nur zusammen mit seinem Begleiter fahren.
Die Fahrschulausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden und unterscheidet sich nicht von der normalen Führerscheinausbildung.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann bei der zuständigen Führerscheinbehörde der Kartenführerschein beantragt werden.
Begleiter können ein oder mehrere eingetragene Personen sein, die mindestens 30 Jahre alt sind, 5 Jahre Fahrpraxis vorweisen können und maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen haben.

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Die Aufgaben des Begleiters sind:

-Beruhigend auf den jungen Fahrer/in einwirken
-Dem jungen Fahrer/in bei der Entwicklung des eigenen Fahrstils mit Rat und Tat zur Seite stehen
-In schwierigen und kritischen Situationen rechtzeitig den entscheidenden Tip geben
-Zusammenerlebte Situationen gemeinsam analysieren. Aber Vorsicht!
-Der junge Fahrer/in ist fertig ausgebildet, geprüft und voll verantwortlicher Fahrzeugfürer/in.

Der Begleiter darf keinesfalls in das Fahrgeschehen eingreifen!

Eingeschlossene Klassen
Die erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Fahrerlaubnisklassen Klasse M , Klasse L und S ein. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.

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Fahrerlaubniss auf Probe
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird sofort auf Probe erteilt.

Sanktionen
Die Fahrerlaubnis ist zu widerrrufen, "wenn der Fahrerlaubnisinhaber gegen eine vollziehbare Auflage" (nach § 6e Abs. 1 Nr. 2 StVG) "über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen verstößt"
(= Fahrt ohne Begleiter; eine solche liegt auch vor, wenn die Begleitperson gegen die Beschränkung oder das Verbot des Genusses alkoholischer Getränke und berauschender Mittel verstößt).

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Alles in allem bietet das begleitende Fahren viele Vorteile und Chancen.
Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Ihrem Nachwuchs die besten Voraussetzungen für sicheres und unfallfreies Fahren zu ermöglichen.
Ein bedeutender Beitrag zur Verkehrssicherheit!

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